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Im Rahmen der neuen Gesetzgebung kann der Einsatz eines Jagdaufsehers mit pauschal 300 Franken verrechnet werden. Die entsprechende Rechnung geht an die unfallverursachende Person,  welcher den Betrag von der Versicherung zurückfordern kann.

Zur Unterstützung stellen wir den Jagdgesellschaften eine Mustervorlage „Wildunfall-Rechnung“ zur Verfügung.
Siehe Beilage.

Die Mustervorlage kann flexibel an die Bedürfnisse der jeweiligen Jagdgesellschaften angepasst werden.